Totkrank

Morgen am Landgericht in der Pfalz. Großer Drogenhandel. Mandant vorbestraft. Aber das ist nicht das Problem. 

 

Mein Problem an der Sache ist, dass der Mandant schwer krebskrank ist. ... 

Dennoch meinen die Ärzte, dass er verhandlungsfähig ist. 

Das mag sein. 

 

Jedoch ist eines klar. Eine mehrjährige Haftstrafe wird der Mandant nicht absitzen können, da die Lebenszeit wohl nur noch max. fünf Jahre sein wird. Maximal. 

Vermutlich nicht einmal ein Jahr. 

 

Was bringt die Verhandlung dann ? Was bringt "dem Volk" eine Verurteilung eines tot kranken und zum Sterben geweihten Menschen. 

 

Menschlich gesehen gar nix. 

Dennoch habe ich die Akte gelesen und werde mal sehen, was die werte Richterschaft zu den Begleitumständen sagt... . 

 

Denn ob sich der Mandant verteidigt oder nicht. Was ändert das im Ergebnis ?

 

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