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Rechtsanwälte Dr. Nozar und Partner

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Die Anwaltskanzlei besteht seit über 20 Jahren und hat ihren Sitz in Saarbrücken. Unweit des Amts- Arbeitsgerichts- Sozialgerichts und Landgerichts. 

Insbesondere bearbeiten wir Mandate aus dem 

 

Familienrecht und 

Strafrecht. 

 

Wir freuen uns über ihre Kontaktaufnahme. 

 


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Unsere Mandanten sind einfach klasse.

 
Der Senat (Frankreich,Paris) gab am Mittwoch, 7. Juni, abends grünes Licht für eine umstrittene Bestimmung des Justizgesetzes, die die Fernauslösung von Kameras oder Telefonmikrofonen bei bestimmten Ermittlungen ohne Wissen der Betroffenen erlaubt. Artikel 3 des vom Siegelhüter Eric Dupond-Moretti vorgelegten Textes, der in erster Lesung von den Senatoren geprüft wurde, bringt mehrere Änderungen im Strafverfahren mit sich.

Die am Mittwoch verabschiedete Maßnahme verfolgt zwei Zwecke. Einerseits die Geolokalisierung in Echtzeit für bestimmte Straftaten. Zum anderen die Aktivierung von Mikrofonen und Kameras zur Aufnahme von Ton und Bild, die den Fällen von Terrorismus, Kriminalität und organisierter Kriminalität vorbehalten wäre.
Das Freedoms and Digital Observatory (OLN) prangerte eine „Sicherheitseskalation“ an , die es ermöglicht, jedes verbundene Objekt in einen potenziellen „Spion“ zu verwandeln . Die Linke hat erfolglos versucht, als „unverhältnismäßig“ geltende Bestimmungen ganz oder teilweise zu streichen .

„Diese Techniken werden bereits angewendet“ , begründete der Justizminister, sie erfordern jedoch die Installation von Beacons oder Mikrofonen und Kameras, was Risiken für die Ermittler mit sich bringt. Die Bestimmung sei „von wichtigen Schutzmaßnahmen umgeben“, versprach er. Insbesondere bedarf die Umsetzung einer richterlichen Genehmigung. 
(Link zum französischen Text: 
https://www.francetvinfo.fr/societe/justice/le-senat-donne-son-feu-vert-a-l-activation-a-distance-des-cameras-ou-micros-des-telephones_5875187.html
Frohes Fest